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   OLG Hamm, 21.02.1994 - 6 U 225/92   

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https://dejure.org/1994,1341
OLG Hamm, 21.02.1994 - 6 U 225/92 (https://dejure.org/1994,1341)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.02.1994 - 6 U 225/92 (https://dejure.org/1994,1341)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Februar 1994 - 6 U 225/92 (https://dejure.org/1994,1341)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Hundehalterhaftung bei Körperverletzung durch Hundebeißerei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 843 § 847
    Hundehalterhaftung bei Körperverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Zukünftige Schäden; Materielle und Immaterielle Schäden; Hundehaltung; Stauchungsbruch; Krankenhaus; Phobische Vermeidungshaltung; Alpträume; Panik; Strafrechtliche Beurteilung

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Hunde

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - 2 O 50/90
  • OLG Hamm, 21.02.1994 - 6 U 225/92

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 599
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.05.1974 - VI ZR 10/73

    Umfang des Ersatzanspruchs wegen Beeinträchtigung in der Führung des Haushalts

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.1994 - 6 U 225/92
    Das Ende der eigenen Haushaltsführung wird allgemein mit Vollendung des 75. Lebensjahres angenommen (vgl. BGH VersR 74, 1016, 1018), so daß die Rentenzahlung bis zu diesem Zeitpunkt zu begrenzen ist.
  • BGH, 30.09.1986 - VI ZR 161/85

    Begriff des Tierhalters; Begriff des Tierhüters

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.1994 - 6 U 225/92
    Sie hat durch Vertrag, der auch konkludent geschlossen werden kann (vgl. BGH NJW 87, 949, 950), die Aufsichtsführung übernommen.
  • BGH, 28.04.1970 - VI ZR 193/68

    Umfang der Ersatzfähigkeit der Einkommenssteuer bei gemeinsamer Veranlagung von

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.1994 - 6 U 225/92
    Die im Sozialversicherungsrecht geltenden Sätze der Minderung der Erwerbstätigkeit (im folgenden MdE) sind nicht ohne weiteres auch für die Bemessung des Schadensersatzes ausschlaggebend (vgl. BGH VersR 70, 640, 766; 65, 461).
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